Schutzgebiet
Wichtige Information für Imker:
Gemäß „NÖ Schutzgebietsverordnung für Reinzuchtbelegstellen“ befindet sich rund um die Reinzuchtbelegstelle Hirschgrund ein Schutzgebietradius von 6 km. Im NÖ Bienenzuchtgesetz sind folgende Bestimmungen definiert: Wandervölker dürfen in das Schutzgebiet nicht eingebracht werden! Jede Vermehrung von rassen- oder stammfremden Standvölkern und jede Einbringung eines solchen Bienenvolkes oder einer solchen Königin aus einem anderen Bestand in einen bestehenden Bestand im Schutzgebiet bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer steht das Recht zu, die im Schutzgebiet befindlichen Bienenstände durch einen Sachverständigen oder eine Sachverständige auf Rassenreinheit und Bienenkrankheiten zu untersuchen.
Vor allem Wanderimker sollten bei Ihrer Standortplanung Ihr Augenmerk auf die strikte Einhaltung des Sperrgürtels, sowie auf die Melde-/Bewilligunspflicht legen! Der Erfolg einer Belegstelle hängt immer auch wesentlich von den Bienenvölkern im Umfeld ab.
Den Schutzgebietradius können Sie dieser Karte entnehmen.